Unsere Hüfburgen

Hinweise

…bitte beachten Sie unsere Angaben zur Anzahl der Kinder und Traglast unserer Hüpfburgen . Diese sollten von Ihnen nicht überschritten werden, da ansonsten Schäden an den Hüpfburgen und Unfälle der Kinder nicht auszuschließen sind. Weitere Informationen zur Benutzung entnehmen Sie unseren Nutzungsinformationen zu den Hüpfburgen.

Die Abholung unserer Mietartikel in unseren Servicepoints ist kostenfrei. Kostenlose Aufbauvorführung nach Absprache möglich. Bei gewünschter Anlieferung entstehen zusätzliche Kosten.Unsere Lieferkosten gelten für Anlieferung & Abholung, Aufbau & Abbau ab unserem Servicepoint in Zinnowitz:

einmalige Aufbaupauschale:

15 € für kleine Hüpfburgen
25 € für Profi-Hüpfburgen

zuzüglich Kilometerpauschalen:

bis 05 km: 8,00 €
bis 10 km: 16,00 €
bis 15 km: 24,00 €
bis 20 km: 32,00 €
bis 25 km: 40,00 €
ab 25 km: kontaktieren Sie uns. Wir unterbreiten Ihnen gern ein Angebot.

Nutzungsinformationen Hüpfburgen

Nutzungsbedingungen Hüpfburgen

1. Aufbau:
Bauen Sie die Hüpfburg auf ebenen Untergrund auf. Dieser muss frei von spitzen Steinen, Ästen oder anderen scharfen und spitzen Gegenständen sein. Optimal eignet sich eine Wiese.
Legen Sie die mitgelieferte Plane unter die Hüpfburg.
Bauen Sie die Hüpfburg nicht in der Nähe von Wasser oder Feuerquellen (z.B. Grill) auf.
Legen Sie die zusammengefaltete Hüpfburg immer mit 2 Personen auseinander.
Stellen Sie die Hüpfburg so auf, dass Sie immer den Eingangsbereich und Hüpffläche gut einsehen können.
Befestigen Sie die Hüpfburg mit den mitgelieferten Bodenankern (Heringen) durch die Schlaufen am Boden. Somit wird ein Überschlagen vermieden.
Schliessen Sie das Gebläse an dem Luftschlauch an. Achten Sie darauf, dass der Luftschlauch mit dem Riemen fest um das Gebläse gebunden ist, damit dieser nicht während der Nutzung abrutscht.
Schalten Sie das Gebläse ein, nachdem Sie es an das Stromnetz angeschlossen haben und warten Sie, bis die Hüpfburg komplett aufgeblasen ist.

2. Benutzung:
Die Hüpfburg darf nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person genutzt werden.
Die Maximalgewichtsangabe gilt nicht als Maximalgewicht einer Person, sondern als Maximalgewicht für die angegebene Maximalanzahl Kinder.
Erwachsene dürfen wegen der hohen Punktbelastung die Hüpfburg nicht benutzen.
Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig die Hüpfburg benutzen, vergleichbar ist.
Benutzen Sie die Hüpfburg in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände.
Die Aufsichtsperson hat daruf zu achten, dass die Anzahl der spielenden Kinder und das zulässige Maximalgewicht eingehalten wird. Die Aufsichtsperson sollte möglichst früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch Ihr Verhalten anderer Kinder, insbesondere kleinere Kinder gefährden.
Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nicht mit in die Hüpfburg genommen werden. (Erstickungsgefahr)
“Schuhe aus” – die Hüpfburgen dürfen nicht mit Schuhwerk genutzt werden, da diese sonst beschädigt werden.
Hosentaschen/ Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine Spitzen, harten, scharfen oder gefährlichen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen.
Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Gegenstände müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgelegt werden. (Verletzungsgefahr)
Einige Kinder versuchen immer wieder die Sicherheitsnetze, welche die Hüpfburg begrenzen, als “Sprungwand” zu benutzen. Die Sicherheitsnetze sind dazu nicht geeignet sich von diesen “zurückfedern” zu lassen. “Reinspringen” und “Rückfedern” zerstört die Sicherheitsnetze.
Ziehen Sie die Hüpfburg nie alleine an einer Bodenankerschlaufe. Wenn Sie die Hüpfburg an einen anderen Platz stellen möchten, bitte mit mehreren Personen an mehreren Schlaufen anpacken.
Achten Sie darauf, dass das Gebläse während der gesamten Benutzung stets aufrecht steht und das die Luftanzugsöffnung nicht verdeckt ist. Kinder dürfen nicht mit dem Bebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. (Unfallgefahr)

3. Nichtbenutzung
Die Benutzung der Hüpfburg bei Regen und starkem Wind ist untersagt. (Unfallgefahr) Die beaufsichtigende Person hat sofort die Hüpfburg zu sperren und gegebenfalls abzubauen.
Bei Beschädigung der Hüpfburg ist eine Weiterbenutzung ebenfalls untersagt.